28.11.2022
Antragsstart Förderprogramm "Ausbildung" Förderperiode 2023
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Antragsfrist für das Förderprogramm „Ausbildung“ am 16. Januar 2023 beginnt. Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2023 erfolgt zeitnah.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn am 16.01.2023 zur Verfügung gestellt, voraussichtlich in der 1. KW 2023.
Die Anlage 2 „Absichtserklärung“ zum Antrag auf Förderung der Ausbildung 2023 steht Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.
24.11.2022
Antragsstart Förderprogramm "De-minimis" Förderperiode 2023
Die Antragsfrist für das Förderprogramm „De-minimis“ Förderperiode 2023 beginnt am 09. Januar 2023. Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2023 erfolgt zeitnah.
Die Anlage 1 „Fahrzeugaufstellung“ steht Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn am 09.01.2023 zur Verfügung gestellt, voraussichtlich ab 27.12.2022.
29.08.2022
Antragsende Förderprogramme „KsI (Tank- und Ladeinfrastruktur“, „KsN (Klimaschonende Nutzfahrzeuge“ und „MBS (Machbarkeitsstudie)“
Die Antragsfrist für die Förderprogramme „KsI (Tank- und Ladeinfrastruktur“, „KsN (Klimaschonende Nutzfahrzeuge“ und „MBS (Machbarkeitsstudie“ endete zum 24.08.2022. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Für bereits gestellte Anträge stehen weiterhin das Kontrollformular sowie die Anlagen zum Download zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Förderprogrammen „KsI (Tank- und Ladeinfrastruktur“, „KsN (Klimaschonende Nutzfahrzeuge“ und „MBS (Machbarkeitsstudie)“.
22.07.2022
Ergänzende Hinweise: Konnexität im Förderprogramm KsNI
Die Konnexität im Rahmen der Richtlinie KsNI beschreibt den Zusammenhang zwischen der beantragten Anzahl der Fahrzeuge und der dazugehörig betriebsnotwendig dimensionierten Infrastruktur. Es wird ausschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert, die zum Laden oder Tanken der beantragten Nutzfahrzeuge notwendig ist. Werden zum Beispiel mehr als ein Ladepunkt/eine Zapfstelle pro Fahrzeug und/oder werden die Komponenten im Mehrpersonenverhältnis beantragt (d.h. Antragstellende und/oder Nutzende sind nicht identisch), ergibt sich ein erhöhter Begründungsaufwand zu Lasten der Infrastrukturantragstellenden, da in solchen Fällen die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur für die Bewilligungsbehörde nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist.
Aus diesem Grund sind die Infrastrukturantragstellenden insbesondere in diesen Fällen aufgefordert, ein Nutzungskonzept - möglichst bei Antragstellung - einzureichen, in dem die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur näher dargestellt wird. Die Bewilligungsbehörde wird die Inhalte des Nutzungskonzepts bei der Antragsprüfung berücksichtigen. Das Vorliegen der Konnexität wird im Mehrpersonenverhältnis anhand einer Gesamtschau mehrerer Indikatoren bewertet. Eine empfohlene Formatvorlage mit Ausfüllhinweisen für das Nutzungskonzept zum Themenkomplex der Konnexität, wird von der Bewilligungsbehörde zeitnah auf ihrer Internetpräsenz bereitgestellt.
Hinweis: Voraussetzung für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur ist, dass mindestens ein Nutzfahrzeug angeschafft wurde bzw. wird. Änderungen, die die Konnexität betreffen, können Einfluss auf die Bewilligung und den Fortbestand des Bescheids haben. Diese sind der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
28.06.2022
Förderprogramm KsNI (2. Förderaufruf und Sonderaufruf 06/2022)
Zwischen dem 29.06.2022 und dem 10.08.2022 können Sie im Rahmen des 2. Förderaufrufs Anträge zur Förderung von Nutzfahrzeugen (KsN) sowie zur Förderung der dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI). Des Weiteren kann die Erstellung von Machbarkeitsstudien (MBS) und Analysen zur Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für diese Nutzfahrzeuge und der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert werden.
Darüber hinaus können im Rahmen des Sonderaufrufs 06/2022 Anträge zur Förderung von Sonderfahrzeugen gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Eine gleichzeitige Antragstellung für denselben Fördergegenstand im Rahmen des 2. Förderaufrufs und des Sonderaufrufs 06/2022 ist nicht zulässig.
01.06.2022
Richtlinienänderung im Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte („ENF“) – Neue Fristen
Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 27. Mai 2022 trat die Änderung der zweiten Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte vom 12. Mai 2022 in Kraft. Für alle Zuwendungsverfahren im Förderprogramm „ENF“ gilt:
Verschrottung
Die Überlassung zur Verschrottung des Bestandsfahrzeugs muss spätestens 2 Monate nach erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung des Neufahrzeugs und spätestens bis zum 31. August 2023 erfolgen. Der Verwertungsnachweis des Bestandsfahrzeugs muss der Bewilligungsbehörde bis zum 31. August 2023 vorliegen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden; der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen.
Die 2-Monatsfrist wird weiterhin als Soll-Frist gewertet. Die Nachweise müssen deshalb spätestens bis zum 31. August 2023 vorgelegt werden (Muss-Frist).
Der Nachweis für die erfolgte Zulassung des Neufahrzeugs muss bis spätestens zum 30. Juni 2023 gegenüber der Bewilligungsbehörde erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden; der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen.
Intelligente Trailer-Technologie
Der Nachweis für den Erwerb der intelligenten Trailer-Technologie muss spätestens bis zum 30. Juni 2023 gegenüber der Bewilligungsbehörde erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden; der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen.
Für die erweiterten Fristrahmen bedarf es keines Antrags auf Änderung durch die Antragstellenden und auch keines Änderungsbescheides des Bundesamtes.
17.03.2022
Verzögerungen in der Bearbeitung sowie Erteilung von Auskünften im Förderprogramm "De-minimis"
Die Förderprogramme des Bundesamtes sind hinsichtlich des Interesses sowie der Teilnahme ein sehr großer Erfolg. Aufgrund der Vielzahl von Verfahren und Anfragen kann die Bearbeitung aktuell nicht so zeitnah wie gewohnt erfolgen. Das Bundesamt bittet insofern um Verständnis, wenn sich der Abschluss von Verfahren oder die Erteilung von Auskünften verzögert.
15.02.2022
Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes im Förderprogramm „De-minimis“
Sofern Zuwendungsempfangende im Förderprogramm „DM“ in der Förderperiode 2022 einen Förderantrag stellen und die bewilligte Zuwendung aufgrund von Lieferverzögerungen nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes (vollumfänglich) für förderfähige Maßnahmen verwenden können, besteht im Einzelfall die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen. Sollte die gewährte Verlängerung des Bewilligungszeitraumes nicht auskömmlich sein, so kann eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt werden. Hierfür bedarf es eines erneuten Antrags auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, der wiederum fristgerecht [d. h. vor Ablauf des (verlängerten) Bewilligungszeitraumes] eingereicht werden muss.
Über die Möglichkeit von individuellen Fristverlängerungen im Förderprogramm „DM“ wird u.a. an den jeweiligen einschlägigen Stellen in den FAQ (u.a. Nr. 3.8 FAQ DM) und unter Informationen zum Verfahren informiert.
15.02.2022
Individuelle Fristverlängerung in begründeten Ausnahmefällen im Förderprogramm „ENF“
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Materiallieferengpässe) kann im Förderprogramm „ENF“ eine individuelle Fristverlängerung auf den 30. September 2022 beantragt werden; der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen.
Über die Möglichkeit von individuellen Fristverlängerungen im Förderprogramm „ENF“ wird u.a. an den jeweiligen einschlägigen Stellen in den FAQ (z.B. Nr. 2.1 und 2.5 der FAQ ENF) und unter Informationen zum Verfahren (u.a. Was bedeutet Verschrottung? ; Wann liegt der Erwerb eines Neufahrzeuges vor?) informiert.
09.02.2022
Die Antragsfrist für Anträge auf Förderung von Abbiegeassistenzsysteme in der Förderperiode 2022 hat am 21.01.2022 begonnen. Die Antragstellenden werden gebeten, ihre Anträge zeitnah beim Bundesamt einzureichen. Die Zuwendungsbescheide werden, sobald die haushalterischen Voraussetzungen vorliegen, zu einem späteren Zeitpunkt erlassen und versandt.
03.01.2022
Antragsstart Förderprogramm "De-minimis" Förderperiode 2022
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Antragsfrist für das Förderprogramm "De-minimis" am 07. Januar 2022 beginnt.
Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2022 ist auf der Webseite des BAG unter https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/Deminimis_2022/deminimis_node.html erfolgt .
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen stehen Ihnen bereits jetzt hier im eService-Portal zur Verfügung.
25.11.2021
Antragsstart Förderprogramm "Weiterbildung" Förderperiode 2022
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Antragsfrist für das Förderprogramm "Weiterbildung" am 14. Januar 2022 beginnt.
Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2022 erfolgt zeitnah.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn am 14.01.2022 zur Verfügung gestellt, voraussichtlich in der 1. KW 2022.
Die Anlage 1 "Fahrzeugaufstellung" zum Antrag Weiterbildung 2022 steht Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.
25.11.2021
Antragsstart Förderprogramm "Ausbildung" Förderperiode 2022
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Antragsfrist für das Förderprogramm "Ausbildung" am 14. Januar 2022 beginnt.
Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2022 erfolgt zeitnah.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn am 14.01.2022 zur Verfügung gestellt, voraussichtlich in der 1. KW 2022.
Die Anlage 2 "Absichtserklärung" zum Antrag auf Förderung der Ausbildung 2022 steht Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.
25.11.2021
Verzögerungen in der Bearbeitung sowie Erteilung von Auskünften im Förderprogramm "De-minimis"
Die Förderprogramme des Bundesamtes sind hinsichtlich des Interesses sowie der Teilnahme ein sehr großer Erfolg.
Aufgrund der Vielzahl von Verfahren und Anfragen kann die Bearbeitung aktuell nicht so zeitnah wie gewohnt erfolgen.
Das Bundesamt bittet insofern um Verständnis, wenn sich der Abschluss von Verfahren oder die Erteilung von Auskünften verzögert.
25.11.2021
Verzögerungen in der Bearbeitung sowie Erteilung von Auskünften im Förderprogramm "Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte"
Die Förderprogramme des Bundesamtes sind hinsichtlich des Interesses sowie der Teilnahme ein sehr großer Erfolg.
Aufgrund der Vielzahl von Verfahren und Anfragen kann die Bearbeitung aktuell nicht so zeitnah wie gewohnt erfolgen.
Das Bundesamt bittet insofern um Verständnis, wenn sich der Abschluss von Verfahren oder die Erteilung von Auskünften verzögert.
22.11.2021
Aufgrund des großen Erfolges und der anhaltenden Nachfrage wird die aktuelle Förderperiode im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme bis zum 06.12.2021 verlängert.
Förderanträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu diesem Termin auch weiterhin über das Antragsportal des Bundesamtes für Güterverkehr gestellt werden.
11.10.2021
Aufgrund des großen Erfolges und der anhaltenden Nachfrage wird die aktuelle Förderperiode im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme bis zum 22.11.2021 verlängert.
Förderanträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu diesem Termin auch weiterhin über das Antragsportal des Bundesamtes für Güterverkehr gestellt werden.
13.08.2021
Antragsstart Förderprogramm „KsNI“ (1. Förderaufruf) ab dem 16.08.2021
Anträge für das Förderprogramm „KsNI“ können ab dem 16.08.2021 ab 09 Uhr gestellt, d.h. im elektronischen Antragsportal (eService-Portal) hochgeladen werden.
Die Anträge (inkl. Anlagen) stehen im eService-Portal zur Verfügung à Rubrik „Formulare und Anleitung“/ „KsNI“.
Im Rahmen des 1. Förderaufrufs können die Anträge auf Förderung bis zum 27.09.2021 gestellt werden.
02.08.2021
KsNI-Förderprogramm
Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden.
Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse:
• zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN),
• zur Förderung der Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
• zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie KsNI und dem aktuellen Förderaufruf.
Bitte beachten Sie: Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das BAG entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel.
Die Anträge stehen Ihnen ab sofort im eService-Portal zum Download zur Verfügung.
Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal voraussichtlich ab dem 16.08.2021 um 09:00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie, dass im 1. Förderaufruf aufgrund eines Notifizierungsvorbehalts der Europäischen Kommission gemäß Nummer 1.2 der Richtlinie KsNI keine Antragsstellung für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw nach § 2 Nummer 4 des Elektromobilitätsgesetztes (EMoG) gemäß Nummer 2.7.2. der Richtlinie KsNI vorgesehen ist.
29.06.2021
Förderprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen („SteP“)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert das Bundesamt für Güterverkehr (nachfolgend Bundesamt) private Investoren zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Parksituation für Lkw im Interesse der Verkehrssicherheit. Dazu sollen Anreize für die Bereitstellung von 4.000 zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in Autobahnnähe durch private Investoren geschaffen werden. Mit der Förderung werden Unternehmen in die Lage versetzt, mehr oder erstmalig Lkw-Fahrer/Lkw-Fahrerinnen als Parkplatzkunden/-kundinnen zu gewinnen.
Die Förderung richtet sich an in- und ausländische juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, die zusätzliche Lkw-Stellplätze realisieren. Ausländische juristische Personen können gefördert werden, wenn sie einen Sitz/eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung privater Investoren zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen vom 10. Juni 2021 (Richtlinie „Lkw-Stellplätze“).
Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes. Die erforderlichen Formulare werden zeitnah hier im eService-Portal zur Verfügung gestellt werden.
Die Einreichung der Bedarfsanfragen ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt über das eService-Portal ab dem 01.07.2021 um 09:00 Uhr möglich.
Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt über das eService-Portal ab dem 14.07.2021 um 09:00 Uhr und bis zum 15. März 2024 möglich (Ausschlussfrist). Das eService-Portal wird vorzeitig geschlossen, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen beim Bundesamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
16.06.2021
Antragsende Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte – ENF“
Die Antragsfrist für das Förderprogramm „ENF“ endete zum 15.06.2021. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Für bereits gestellte Anträge stehen weiterhin das Kontrollformular sowie die Anlagen zum Download zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Förderprogramm „ENF“.